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BULL-Catering und Partyservice |
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| Ihre Gastronomie vom Naturzoo-Restaurant-Rheine mit mehr als 20 Jahren Gastronomie-Erfahrung |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Angebot und Preise Unsere schriftlichen Angebote (ohne fixen Veranstaltungstermin) sind freibleibend. Für Leistungsangebote ohne Preisabsprachen gelten die Preise des gültigen Kataloges. Mündliche Absprachen sind bis zu Ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich. 2. Lieferumfang und Lieferzeiten Die zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen Platten, Schüsseln, Bestecke, Gläser, Tischwäsche, Servietten, weiteres gastronomisches Arbeitsmaterial, Dekoration und Möbel stellen wir nach Absprache zur Verfügung. Alle Teile bleiben Eigentum der Schneiders GbR (Bull Catering Naturzoo Restaurant Rheine). Fehlmengen belasten wir zum Wiederbeschaffungspreis. Die Anlieferung erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Die vereinbarten Lieferungs- und Leistungstermine sind verbindlich, es sein denn, die Firma Bull Catering Naturzoo Restaurant Rheine wird an der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, aussergewöhnlichen Umständen, die Sie trotz der zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt daran hindert. Etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Kunden entfallen. 3. Haftung Der Veranstalter haftet für alle Beschädigungen oder bei Verlust des gelieferten Materials, die durch seine Erfüllungsgehilfen, Veranstaltungsteilnehmer, Lieferanten oder sonstige Dritte verursacht werden, ohne Verschuldensnachweis. Der Veranstalter haftet nicht, wenn er nachweist, dass er die Schadenszuführung nicht zu vertreten hat. Die für die Veranstaltungen erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Veranstalter selbst rechtzeitig einzuholen. Eine eventuelle Versagung berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 4. Beanstandungen Der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. Sollte der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter nicht bei der Anlieferung anwesend sein, so erkennt der Auftraggeber die ordnungsgemässe und vollständige Lieferung an. Sollten unsere Sach- und Dienstleistungen Grund zur Beanstandung geben, muss dies unmittelbar mitgeteilt werden um die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. 5. Sondervereinbarungen Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform 6. Teilunwirksamkeit Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. 7. Rücktritt Eine Änderung der Teilnehmer für eine Lieferung muss spätestens 3 Werktage vor Lieferung schriftlich übermittelt worden sein. Ansonsten wird mindestens die bestellte Zahl in Rechnung gestellt. Für Bestellungen gelten folgende Stornierungsfristen (Kulanzregelung) 8. Zahlung Bitte begleichen Sie unsere Rechnung bargeldlos und ohne Abzug von Skonto innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. 9. Gerichtsstand Rheine/Westfalen |
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